Die Schule für Geistigbehinderte

In Berlin wurden seit 1971 eigenständige Schulen für Geistigbehinderte eingerichtet, die in ihrer Konzeption von anderen Schulen abweichen und speziell auf die Lernbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung ausgerichtet sind.

Zur Zeit bestehen 19 staatliche und 4 private Einrichtungen dieser Art in Berlin, einige in Verbindung mit anderen Sonderschulen oder als Sonderpädagogische Förderzentren.

Schüler

Kinder mit einer geistigen Behinderung besuchen mit Beginn ihrer Schulpflicht in der Regel die Schule für Geistigbehinderte. Sie durchlaufen während ihrer Schulzeit mehrere Schulstufen: Die Eingangs-, Unter-, Mittel-, Ober- und Abschlussstufe. Für die Einweisung in eine Schulstufe ist in erster Linie das Lebensalter maßgebend.

Viele dieser Schüler haben zusätzliche Behinderungen, z.B. eine Körper- oder eine Sinnesbehinderung.

Der Anteil von schwerst-mehrfachbehinderten Schülern ist ständig gewachsen und nimmt weiter zu. Es wird versucht, dem durch Neu- und Umbauten von Schulen Rechnung zu tragen.

Die Schüler besuchen ihre Schule bis zum Ende ihrer Schulpflicht, das sind 11 Jahre einschließlich der Berufsschulpflicht, freiwillig kann ein 12. Schuljahr gewählt werden.

Organisation

Die Schulen sind Ganztagsschulen mit Unterricht von 8.00 bis 15.00 Uhr an 5 Tagen. Einige Schulen bieten im Rahmen des offenen Ganztagsbetriebs eine zusätzliche Betreuung vor 8 und nach 15 Uhr an. An allen Schulen wird ein kostenloses Mittagessen ausgegeben.

Die maximale Frequenz beträgt 8 Schüler je Klasse. Für die schwerstbehinderten Schüler (Förderstufe I) beträgt sie 6 und für die schwerst-mehrfachbehinderten Schüler (Förderstufe II) 5 Schüler. Die Förderstufe ist allerdings nur für wenige Klassen anerkannt und kaum realisiert.

Personal

Für alle Klassen sind je ein/e Lehrer/in und eine Pädagogische Unterrichtshilfe ( Erzieher/innen mit Zusatzausbildung) vorgesehen. In der Förderstufe I kommt noch eine halbe und in der Förderstufe II eine volle Betreuungskraft hinzu.

Ergänzend sind vorgesehen:

Therapeuten/innen für Krankengymnastik, Logopädie, Beschäftigungs- und Musiktherapie sowie Zivildienstleistende vorwiegend im Pflegedienst.

Unterricht und Förderung

Dem Unterricht liegt ein offener Rahmenplan mit Minimal- und Maximalzielen zugrunde. Aufgabe der Sonderpädagogen ist es, für jeden Schüler entsprechend der individuellen Lernvoraussetzungen Lern- und Förderziele auszuarbeiten.

Der lebenspraktisch orientierte Unterricht ist in folgende Bereiche gegliedert:

Persönlicher Bereich: z.B. Essen und Trinken, Körperpflege, Sexualität, Zubereitung einfacher Speisen, Pflege von Kleidung und Wäsche, Umräumen und Einrichten.

Umweltbereich: z.B. Einkaufen, Ausflüge, Verhalten als Verkehrsteilnehmer.

Trainingsbereiche: Spracherziehung, Umgang mit Farben und Formen, Umgang mit Mengen, Zahlen, Geld, Zeitliche Orientierung, Lesen und Schreiben, Rhythmisch-musikalische Erziehung und die Ausbildung motorischer Fertigkeiten (Sport).

Die Schüler der Abschlussstufe vertiefen ihre Fertigkeiten in der Werkstatt-, Garten-, Küchen- und Textilarbeit.

Der Unterricht findet in verschiedenen Formen als Klassen- oder klassenübergreifender Unterricht, als Gesamt- oder Projektunterricht und als Einzelunterricht oder Lehrgang statt.

Alle Schüler nehmen am Schwimmunterricht in Therapiebädern der Schule und in öffentlichen Schwimmhallen teil. Für die Schwerst-mehrfachbehinderten Schüler sind nicht überall die notwendigen Voraussetzungen wie erhöhte Wassertemperatur oder Einstiegshilfen vorhanden.

Hervorzuheben sind vielfältige zusätzliche meist klassenübergreifende Angebote und Aktivitäten in den Schulen wie

Der Unterricht muss der Heterogenität der jeweiligen Klassenzusammensetzung Rechnung tragen: Da die Klassen in der Regel nicht nach den Behinderungsgraden der Schüler zusammengestellt werden, befinden sich in einer Klasse oft Schüler, die noch die Grundlagen der Kulturtechniken ( Lesen – Schreiben – Rechnen) erlernen gemeinsam mit Schwerst-mehrfachbehinderten, die nicht sprechen und oft nicht laufen können und auch für die elementarsten Verrichtungen auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Für diese Schüler müssen jeweils besondere Ziele gesetzt und sehr langfristig verfolgt werden: Kommunikations-, Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung.

Hier bestehen zur Zeit auch die größten Probleme. Bis auf 16 Klassen, für die das Personal auch nicht voll zur Verfügung steht, können keine Klassen mit der Frequenz 5 und erhöhtem Personalschlüssel eingerichtet werden.

Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass ausgebildete Lehrer und Erzieher zwar (begrenzt) zur Verfügung stehen, aber nicht eingestellt werden (können).

Arbeitsgemeinschaft der Schulleiter an Schulen für Geistigbehinderte,

U. Kasper/ J. Paul

c./o. Joachim Paul, 12163 Berlin, Ermanstr. 14 – Tel. 030 792 91 20 Fax. 030 7974 0883

E-mail: joachim.paul@berlin.de