Kleine Anfrage

der Abgeordneten Siglinde Schaub (PDS)

über Personelle Ausstattung der Schulen für geistig Behinderte

Ich frage den Senat:

  1. Entspricht die aktuelle personelle Ausstattung der Sonderschulen für geistig Behinderte den durch die Mitteilung zur Kenntnisnahme über "Beschulung von schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen" (Drucksachen 11/334, 11/400 und 11/432) festgelegten Ausstattungsstandards für die Förderung von schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen (Förderstufe I und II) bzw. in welchem Ausmaß weicht die vorhandene Ausstattung von der vorgegebenen ab?
  2. Welche Gründe gibt es für Abweichungen der vorhandenen Personalsituation an den Sonderschulen für geistig Behinderte von dem durch die Drucksachen 11/334 und 11/400 vorgegeben Ausstattungsrahmen und welche Veränderungen in der Personalsituation an Sonderschulen für geistig Behinderte wurden seit 1996 umgesetzt?
  3. An welchen Sonderschulen ist der Ausstattungsrahmen für die Förderung von schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen (Förderstufe I und II) noch nicht realisiert?
  4. Wird mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2001der durch die Drucksachen 11/334 und 11/400 vorgegeben Ausstattungsrahmen für die Sonderschulen für geistig Behinderte umgesetzt bzw. wenn nicht, wie und in welchem Zeitraum gedenkt der Senat den vorgegebenen Ausstattungsrahmen zu gewährleisten ?
  5. Welcher Bedarf existiert für die Förderung von schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen in der Förderstufe II und in welchem Umfang wird dieser Bedarf realisiert?
  6. Wie viele Bewerbungen von sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräften gab es jeweils jährlich seit 1996 und wie viele davon wurden für Berliner Schulen eingestellt (bitte differenziert nach Förderschwerpunkten und Schulen)?
  7. Wie viele Lehramtsanwärter/innen mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt wurden seit 1996 jeweils jährlich an Berliner Schulen eingestellt (bitte differenziert nach Förderschwerpunkten) und wie hoch ist ihr Anteil jeweils an den Absolvent/innen des 1. Staatsexamens?

Berlin, den 06.Dezember 2000

 

Frau Schaub schrieb:

" ... mit Datum vom 12.12.00 teilte mir die Senatsverwaltung die Bitte mit, die Frist für eine Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Personalausstattung der Schulen für geistig Behinderte bis Ende Januar 2001 zu verlängern, da die Ermittlungen und Abstimmungen nicht früher zu schaffen sind. Da müssen wir uns halt gedulden."