Kleine Anfrage
der Abgeordneten Siglinde Schaub (PDS)
über Personelle Ausstattung der Schulen für geistig
Behinderte
Ich frage den Senat:
- Entspricht die aktuelle personelle Ausstattung der Sonderschulen
für geistig Behinderte den durch die Mitteilung zur Kenntnisnahme über "Beschulung
von schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen" (Drucksachen 11/334, 11/400
und 11/432) festgelegten Ausstattungsstandards für die Förderung von
schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen (Förderstufe I und II) bzw. in
welchem Ausmaß weicht die vorhandene Ausstattung von der vorgegebenen ab?
- Welche Gründe gibt es für Abweichungen der vorhandenen
Personalsituation an den Sonderschulen für geistig Behinderte von dem durch die
Drucksachen 11/334 und 11/400 vorgegeben Ausstattungsrahmen und welche Veränderungen in
der Personalsituation an Sonderschulen für geistig Behinderte wurden seit 1996 umgesetzt?
- An welchen Sonderschulen ist der Ausstattungsrahmen für die
Förderung von schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen (Förderstufe I und
II) noch nicht realisiert?
- Wird mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2001der durch die
Drucksachen 11/334 und 11/400 vorgegeben Ausstattungsrahmen für die Sonderschulen für
geistig Behinderte umgesetzt bzw. wenn nicht, wie und in welchem Zeitraum gedenkt der
Senat den vorgegebenen Ausstattungsrahmen zu gewährleisten ?
- Welcher Bedarf existiert für die Förderung von
schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen in der Förderstufe II und in welchem
Umfang wird dieser Bedarf realisiert?
- Wie viele Bewerbungen von sonderpädagogisch ausgebildeten
Lehrkräften gab es jeweils jährlich seit 1996 und wie viele davon wurden für Berliner
Schulen eingestellt (bitte differenziert nach Förderschwerpunkten und Schulen)?
- Wie viele Lehramtsanwärter/innen mit einem sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt wurden seit 1996 jeweils jährlich an Berliner Schulen eingestellt
(bitte differenziert nach Förderschwerpunkten) und wie hoch ist ihr Anteil jeweils an den
Absolvent/innen des 1. Staatsexamens?
Berlin, den 06.Dezember 2000
Frau Schaub schrieb:
" ... mit Datum vom 12.12.00 teilte mir die Senatsverwaltung
die Bitte mit, die Frist für eine Antwort auf meine Kleine Anfrage zur
Personalausstattung der Schulen für geistig Behinderte bis Ende Januar 2001 zu
verlängern, da die Ermittlungen und Abstimmungen nicht früher zu schaffen sind. Da
müssen wir uns halt gedulden."